Wir bieten ein familiäres Daheim, sind überschaubar und realisieren flexible Lösungen im Interesse unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Unser neu umgebautes Haus bietet helle, grosszügige Zimmer, fast alle mit Balkon.
Was zeichnet unsere Zimmer aus?
Für die Bewohnenden im Alters- und Pflegeheim Hofwis ist die Einrichtung, in der sie sind, bzw. ihr eigenes Zimmer ihr Zuhause. Deshalb legen wir grossen Wert darauf, dass ihre Privat- und Intimsphäre gewahrt ist.
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Dies ermöglichen wir mit Einzelzimmern, die teilweise und auf Wunsch doppelt belegt werden können mit integrierten Nasszellen.
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Die Materialien sind so gewählt, dass sie einerseits funktional sind, andererseits aber auch Wohnlichkeit und Gemütlichkeit ausstrahlen.
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Im eigenen Zimmer können die Bewohnerinnen und Bewohner Besuch empfangen, oder mit anderen Bewohnenden oder dem Personal vertrauliche Gespräche führen.
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Die Nasszellen sind mit WC/DU/Lavabo ausgestattet und ebenfalls, so wie das ganze Haus, für ältere Menschen mit einer Gehbehinderung konzipiert.
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Die Zimmergrundrisse sind grosszügig bemessen und ermöglichen das Stellen eigener Möbel von Zuhause. Dies dient dem Bezug zur eigenen Biographie und fördert Wohlbefinden und Lebensqualität.
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Grundsätzlich dürfen die Zimmer nach eigenen Wünschen eigerichtet und gestaltet werden. Die Grundmöblierung, Pflegebett und Nachttisch dienen der zweckmässigen und wirtschaftlichen Pflege durch das Fachpersonal.
Zimmer Kategorie 1-3
Kategorie 1
Zimmernummern
- 110-114
Wohnfläche
- 24 – 26 m2
Aussenbereich
- Sitzplatz süd
Preise (pro Person)
- Einzelzimmer: CHF 135
- Doppelzimmer: CHF 115
Kategorie 2
Zimmernummern
- 210-214
- 215-216
- 307
- 310-317
- 407
Wohnfläche
- 25-28 m2
- 25
- 29
- 23.5-27.5
- 32
Aussenbereich
- Balkon Süd/Nord/Ost
- Sitzplatz Nord
Preise (pro Person)
- Einzelzimmer: CHF 130
- Doppelzimmer: CHF 110
Kategorie 3
Zimmernummern
- 303-309
- 304
Wohnfläche
- 12.-23.5 m2
Aussenbereich
- Balkon Ost
- ohne Balkon
Preise (pro Person)
- Einzelzimmer: CHF 115
- Doppelzimmer: CHF 105
Kategorie 4
Zimmernummern
- 301-302
- 401-406
Wohnfläche
- 13.5-17.5 m2
Aussenbereich
- ohne Balkon
Preise (pro Person)
- Einzelzimmer: CHF 110
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Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Was zeichnet unsere öffentlichen Bereiche aus?
- Die regelmässige Raumpflege der öffentlichen Räume und des gesamten Gebäudes.
- Die Nutzung der Infrastruktur im Haus und verschiedener, seniorengerecht möblierter Aufenthaltsräume.
- Die Benutzung der Fernsehgeräte im Speisesaal und im Aufenthaltsraum der Demenzabteilung.
- WLAN im öffentlichen Bereich.
- Unser Speisesaal, die Caféteria und das «Sääli» sind mit einer induktiven Höranlage ausgerüstet.
Welche Zuschläge gibt es für die Pension?
- Für Feriengäste sowie bei Kurzaufenthalten von bis zu 30 Tagen verrechnen wir einen Zuschlag von CHF 15.00 pro Tag.
- Der Zuschlag (Aufwendungen gemäss Konzept) für die Demenzabteilung beträgt CHF 10.00 pro Tag.
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Häufige Fragen und Antworten
Ist es möglich, das Zimmer mit eigenen Möbeln einzurichten?
Für Bewohnende von Betagten- und Pflegeheimen: ist die Einrichtung, in der sie sind, ihr Zuhause. Deshalb ist es wichtig, dass ihre Privat- und Intimsphäre gewahrt wird. Dies ist am besten in Einzelzimmern mit integrierter Nasszone möglich. Genügend grosse Zimmer dienen einerseits der Wohn- und Lebensqualität der Bewohnenden, andererseits auch einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Pflege und Betreuung. Die Zimmer sind mit einer Grundmöblierung ausgestattet, diese beinhaltet ein Pflegebett, ein Nachttisch sowie ein Schrank, teilweise eingebaut. Im eigenen Zimmer können Besuch empfangen und vertrauliche Gespräche ungestört geführt werden. Genügend Platz im Zimmer ermöglicht es, eigene Möbel mitzubringen. Dies dient dem Bezug zur eigenen Biographie und der Wohnlichkeit des Zimmers, was in wesentlichem Mass zur Lebensqualität der Bewohnenden beiträgt. Ein gewisses Ausmass an Platz ist jedoch notwendig, um mit Rollator oder Rollstuhl manövrieren zu können. Bei einem mittleren und höheren Pflegebedarf kann das Pflegepersonal effizienter arbeiten, wenn genügend Platz vorhanden ist und das Bett beispielsweise auch mit der Kopfseite an die Wand gestellt werden kann. Gewisse Pflegetätigkeiten können zudem bei genügend Platz alleine ausgeführt werden, während bei beengten Verhältnissen zwei Pflegepersonen nötig sind.
Wie werden die Kosten aufgeteilt und wer zahlt wieviel?
Jede Monatsrechnung wird in 3 Teile gegliedert.
- Hotellerie: Die Hotellerie umfasst die Zimmermiete, Energie (Heizung, Strom, Wasser), Reinigung, Wäscheservice, sämtliche Mahlzeiten, einen Anteil Amortisation (Hypothekarzinsen, Abschreibungen), Sicherheit und Hauswartung.
- Betreuungstaxe: Die Betreuungstaxe umfasst jene Pflegeleistungen des Heims, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Krankenkassen bezahlen nur jene Pflegeleistungen, die in ihrem vom Bundesrat genehmigten Leistungskatalog (KLV 7) festgelegt sind. Das Begleiten eines Heimbewohners von seinem Zimmer zum Speisesaal oder ein Spaziergang an der frischen Luft gelten nicht als kassenpflichtige Leistungen. Sie müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst über die Betreuungstaxe bezahlt werden.
- Pflegetaxe: Die Bewohner von Heimen bezahlen einen Beitrag von maximal CHF 23.- pro Tag, was 20 Prozent vom höchsten Beitrag der Krankenversicherer entspricht. Die Gemeinde übernimmt die Restfinanzierung der Pflegekosten. Die Beiträge der Krankenkasse und der Gemeinden an die Finanzierung der Pflegekosten werden von den Heimen direkt eingefordert und auf der Bewohnerrechnung entsprechend in Abzug gebracht.
Je nach persönlicher finanzieller Situation können diese Leistungen gedeckt werden durch:
1. Privates Einkommen und Vermögen
- AHV-Rente, Pensionskassenbezüge, 3. Säule oder Erspartes: Wichtig: Privates Vermögen über gewissen Freibeträgen wird ebenfalls als Einkommen angerechnet.
- Langzeitpflege-Zusatzversicherung: Die Leistungen sind oft sehr unterschiedlich und die Prämien hoch. Wer die Prämie möglichst tief halten will, muss die Versicherung bereits früh abschliessen.
2. Unterstützung durch die öffentliche Hand
- Ergänzungsleistungen (EL): Voraussetzung ist, dass die vorhandenen Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Es gibt folgende Kategorien:
- Jährliche Leistungen (Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen)
- Krankheits- und Behinderungskosten (z.B. für zahnärztliche Behandlungen oder Hilfsmittel)
- Hilflosenentschädigung: Unabhängig vom Einkommen und Vermögen und zusätzlich zur AHV-Rente; für Pflegebedürftige, die in unterschiedlichem Masse bei sogenannten Lebensverrichtungen (Anziehen, Aufstehen, Essen etc.) auf Hilfe von Dritten angewiesen sind.
- Assistenzbeitrag: Für Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten und eine dafür nötige Person einstellen möchten.
- Sozialhilfe: Als letzte Möglichkeit kann unter Umständen das Sozialamt einspringen. Allerdings können Verwandte in direkter Linie (Eltern/Kinder) zur finanziellen Unterstützung verpflichtet werden.
Zu welchen Zeiten darf ich Besuche empfangen?
Die Bewohnenden im Alters- und Pflegeheim Hofwis: haben die Möglichkeit, Besuche im Zimmer, in der Caféteria oder anderen öffentlichen Räumen und Zonen zu empfangen. Die Besuchszeiten sind nicht reglementiert. Bei Besuchen ab 18:30 Uhr empfehlen wir aber eine telefonische Anmeldung. Wenn aus Gesundheitlichen- und oder Sicherheitsgründen die Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt werden müssen, wird dies auf unserer Homepage publiziert sowie beim Eingang zum Haus beschrieben.
Ein Teil vom Team…
Kurz und knapp: es ist cool ein Teil des Teams zu sein :)!